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radstadion köln
Übersetzung Bahnrad
Bahnradübersetzung |
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Liebe Radsportfreunde!
Ab Mittwoch ist die Radrennbahn unter Einhaltung der neuen Corona – Schutzverordnung wieder geöffnet. Für diese Woche gilt also Mittwoch und Donnerstag von 17-21.00 Uhr freies Training unter den nachfolgenden Bedingungen. Ab nächster Woche gilt die Öffnung auch für dienstags, damit sich der Andrang etwas entzerren kann. Also ab 02.03. Di – Mi – Do, 17.-21.00 Uhr, wie gehabt.
Kurzfassung der Regeln für den Radsportbetrieb im Radstadion Köln:
1. Betreten des Gebäudes nur mit Mundschutz 2. Hände desinfizieren 3. Radlager einzeln betreten 4. Rechtsverkehr auf den Gängen 5. Auf der Bahn kein Gruppentraining 6. Max. zwei FahrerInnen trainieren zusammen 7. bei Annäherung an andere Gruppen 5 m Abstand 8. Die Umkleiden dürfen nicht benutzt werden
Den Anweisungen des Hauspersonals sowie den aufsichtführenden Trainern ist unbedingt Folge zu leisten.
Hier der etwas ausführlichere Auszug aus der Coronaschutzverordnung von heute:
§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. (2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt. (3) Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden. (4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzrecht) zulässig sind 1. der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen und berufsbezogenen Prüfungen sowie Übungs und Leistungsnachweisen, 2. sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, 3. das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren sowie 4. das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen. (5) Abweichend von Absatz 1 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.
Mit besten Grüßen i.A. Werner Schleicher Stadt Köln – Sportamt
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02.01.2020
Nachfragen, ob die Bahn geöffnet ist 0221-94976110 oder unter
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———————— Berichte ——————
zu Ehren von
Albert Richter
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Mittwoch von 17.00 -18.00 Uhr Kinder-/Anfängertraining ,
Donnerstag von 18.00-19.00 Uhr Kinder-/Anfängertraining Achtung die "Großen" dürfen aber auch schon fahren, müssen aber nur "OBEN" fahren (an der Steherlinie ) bleiben
normales Training jeden Dienstag (nur Sommerzeit) ansonsten Mittwoch und Donnerstag von 17.00 - 21.00 Uhr nur mit Lizen und Bahnerfahrung!!!
Bahnräder können zur Verfügung gestellt werden (Erw. 10,-), das Training ist für Kinder/Jugend und Mitglied der ABK umsonst!!! Nichtmitglied 10,- |
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